Urteil bleibt bestehen – VfL Bochum bekommt die drei Punkte zugesprochen

Am Freitag, den 28. Februar 2025 wurden am Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt mündlich die Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zum Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung des am 14. Dezember 2024 ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin verhandelt.

Im ersten Schritt wurden die Berufungen von Holstein Kiel und dem FC St. Pauli als unzulässig verworfen, da festgestellt wurde, dass bei beiden Clubs kein unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung vorliegt. Dies ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB für eine Berufung durch eine unbeteiligte Partei erforderlich.

Nach der Verhandlung hat das Gericht die Berufung von Union Berlin zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil bestehen und das Spiel wird mit 2:0 Toren für den VfL Bochum gewertet.

Oskar Riedmeyer, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Verhandlung leitete, sagt zum Urteil: „Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet.“

Riedmeyer weiter: „Wir gehen davon aus, dass ein erfolgreicher Einspruch nach Paragraph 17 der Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Punkteumwertung oder einem Wiederholungsspiel führen kann. Allerdings darf eine von außen verursachte Verletzung eines gegnerischen Spielers nicht dazu führen, dass der Verursacher daraus einen möglichen Vorteil durch ein Wiederholungsspiel ziehen kann.“

Steffen Schneekloth, Präsident der KSV Holstein, zu der Entscheidung: „Selbstverständlich akzeptieren wir das Urteil des Bundesgerichts und die damit verbundene Entscheidung, dass das Urteil des DFB-Sportgerichts bestehen bleibt. Aus unserer Sicht hätte es allerdings ein anderes Urteil geben müssen, welches nicht direkt in den sportlichen Wettkampf eingreift und damit Dritte, in diesem Fall eben auch uns als KSV Holstein, mit trifft.“

Quelle: Holstein Kiel
Bild: pixabay

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