Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sein Urteil im Bezug auf die Polizeikosten bei Hochrisikospielen gesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Inwieweit andere Bundesländer dem Beispiel des Landes Bremen folgen, und entsprechende Gebührenregelungen erlassen werden, bleibt abzuwarten.
Quelle: Holstein Kiel